Angebote der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH)

Die SPFH ist eine aufsuchende Form der ambulanten Hilfe und entspricht somit der generellen Ausrichtung unserer Tätigkeit auch im Bereich der autismusspezifischen Förderung. Angelegt ist sie als Hilfe bei Erziehungsaufgaben und richtet sich an Familien, die Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen benötigen. Die Begleitung soll als Hilfestellung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen wahrgenommen werden und bei der Überwindung von Krisen und Konflikten helfen. 

Der Leitgedanke von SysTEASS entspricht in diesem Fall der „Hilfe zur Selbsthilfe“ insofern der helfenden Person demnach so geholfen wird, dass sie die Probleme in ihrem Leben wieder selbst bewältigen kann und wird schwerpunktmäßig systemisch umgesetzt. 

Die systemische Arbeit ermöglicht es, komplexe Phänomene, die menschliches Leben und Zusammenleben charakterisieren, komplexitätsgerecht aufzufassen und eine passende Methodik zu ihrer Behandlung zu entwickeln. Nach systemischem Verständnis ist der Mensch immer zugleich als biologisches und als soziales Wesen zu betrachten. 

Systemische Beratung bezieht sich auf die Grundlagen der Systemtheorie, der systemischen Familientherapie und der Beratungswissenschaft. Sie erklärt das Verhalten von Menschen nicht isoliert aus deren inneren Eigenschaften heraus, sondern aus ihren Beziehungen und Interaktionen untereinander und zu ihrer Systemumwelt. 

Ziel ist die Erweiterung von Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten, Aufmerksamkeit für den Kontext der Ratsuchenden und Berücksichtigung der Ressourcen und Autonomie. 

Was:

  • Vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen im familiären System entdecken, ihre Entwicklung fördern und nachhaltig stabilisieren
  • Die Familienmitglieder zu einer selbständigen Lebensbewältigung befähigen
  • Selbstwirksamkeit erfahrbar machen 
  • Erziehungskompetenzen der Eltern stärken und fördern
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven von Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützung und Begleitung im Umgang mit Behörden und Institutionen wie Ärzten, Ämtern, Schulen und Kindergärten
  • Stärkung des Problemlösungspotentials 
  • Schaffung von Alltagsstrukturen im familiären Umfeld
  • Konfliktursachen erkennen, definieren und erarbeiten von Lösungsmodellen

 

Wie:

  • Praktische Hilfen und pädagogische Arbeit mit Eltern, Kindern und Jugendlichen
  • Krisenintervention
  • Begleitende Hilfen
  • Individuelle Beratungsgespräche
    (ressourcen- u. lösungsorientiert)
  • Familien-, Paar- und Einzelgespräche
  • Krisenberatung in relevanten Bezugssystemen 
    (häusliches Umfeld, Schule, KiTa)
  • Vermittlung weiterer Hilfsmöglichkeiten 
  • Bearbeitung von Rollenkonflikten 
  • Systemische Arbeit 
    (ressourcen-/lösungsorientiert)
  • Soziale Beziehungsarbeit
  • Hilfeplangespräche

Rechtliche Grundlagen der SPFH

Der § 27 SGB VIII bildet die Anspruchsgrundlage der Hilfen zur Erziehung und in § 31 wird die SPFH als eine der möglichen Leistungsformen innerhalb der Hilfen zur Erziehung konkretisierend benannt. Zugleich können den rechtlichen Bestimmungen auch die Aufgaben der SPFH entnommen werden sowie Zielsetzungen, welche für das fachliche Handeln leitend sind.
 

 

 

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